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Was gibt es Neues in Sachen Urlaub für Familienanlässe?

  • ptruche
  • 14. Nov. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Gesetz Nr. 2023-622 vom 19. Juli 2023, veröffentlicht in Amtsblatt vom 20. Juli und Inkrafttreten am 21. Juli 2023, ändert Artikel L. 3142-4 des Arbeitsgesetzbuchs durch Verlängerung der gesetzlichen Mindestdauer bestimmter Urlaubstage für Familienangelegenheiten: Der Urlaub erhöht sich von 5 auf 12 Arbeitstage im Falle des Todes von a Kind, Der Urlaub erhöht sich von 7 Arbeitstagen auf 14 Arbeitstage im Falle des Todes eines Kindes des Arbeitnehmers unter 25 Jahren, unabhängig von seinem Alter, wenn das verstorbene Kind selbst ein Elternteil war, oder im Falle des Todes einer Person unter 25 Jahren 25 in ihrer wirksamen und dauerhaften Betreuung. Der Urlaub wurde von 2 auf 5 Arbeitstage für die Meldung des Auftretens einer Behinderung, einer chronischen Pathologie, die eine therapeutische Ausbildung erfordert, oder einer Krebserkrankung bei einem Kind erhöht.

 
 
 

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