Vorschlag für einen unbefristeten Vertrag am Ende eines befristeten Arbeitsvertrags: Die neuen Pflichten des Arbeitgebers?
- ptruche
- 4. Jan. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Wenn ein Arbeitgeber vorschlägt, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags (CDD) in Form eines unbefristeten Arbeitsvertrags (CDI) fortzusetzen, um den gleichen oder einen ähnlichen Arbeitsplatz bei mindestens gleichwertiger Vergütung auszuüben für einen gleichwertigen Arbeitszeitraum, der in die gleiche
Einstufung fällt und ohne Wechsel des Arbeitsortes erfolgt, teilt er diesen Vorschlag dem Arbeitnehmer schriftlich mit. Im Falle einer Weigerung des Arbeitnehmers informiert der Arbeitgeber France Travail, die an die Stelle von Pôle emploi tritt, und begründet die Ähnlichkeit der vorgeschlagenen Beschäftigung (C. trav., Art. L. 1243-11-1).
Ein Erlass vom 28. Dezember 2023 legt die Meldeverfahren fest:
• an den Arbeitnehmer, der von dem Vorschlag des Arbeitgebers betroffen ist;
• an den Betreiber France Travail seitens des Arbeitgebers wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglichen Beziehungen im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags fortzusetzen. Diese neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Vorschlag für einen unbefristeten Vertrag Benachrichtigung über den Vorschlag. –
Der Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Form eines unbefristeten Arbeitsvertrags anbietet, muss ihn über dieses Angebot informieren, indem er:
• Einschreiben mit Empfangsbestätigung;
• persönlich zugestellter Brief gegen Entlastung;
• jedes andere Mittel mit Angabe eines bestimmten Empfangsdatums. Die Mitteilung muss vor Ablauf des befristeten Vertrags erfolgen. Reaktionszeit der Mitarbeiter. –
Der Arbeitgeber räumt dem Arbeitnehmer eine angemessene Frist zur Entscheidung über den unbefristeten Vertragsvorschlag ein und weist ihn darauf hin, dass nach Ablauf dieser Bedenkzeit eine ausbleibende Reaktion seinerseits eine Ablehnung dieses Vorschlags darstellt. Informationen von France Travail Auskunft innerhalb eines Monats. – Wenn der Arbeitnehmer Einwände gegen eine (ausdrückliche oder stillschweigende) Ablehnung des Vorschlags des Arbeitgebers erhebt, muss dieser den Betreiber von France Travail innerhalb eines Monats auf elektronischem Wege unter Einhaltung der Bedingungen informieren, die per Ministerialdekret festgelegt werden. Informationsgehalt. –
Den Informationen von France Travail sind eine Beschreibung der vorgeschlagenen Stelle und Elemente beigefügt, die es ermöglichen, zu begründen, inwieweit:
• Die angebotene Stelle ist mit der ausgeübten identisch oder ähnlich;
• Die angebotene Vergütung ist mindestens gleichwertig;
• Die vorgeschlagene Arbeitszeit ist gleichwertig;
• Die Klassifizierung der vorgeschlagenen Stelle und des Arbeitsortes sind identisch. Den Informationen liegt auch die Erklärung bei:
• Die dem Arbeitnehmer eingeräumte Zeit, über den Vorschlag für einen unbefristeten Vertrag zu entscheiden;
• Das Datum der ausdrücklichen Weigerung des Arbeitnehmers oder, falls keine Reaktion erfolgt, das Datum des Ablaufs der Frist, nach deren Ablauf die Weigerung des
Arbeitnehmers als begründet gilt. Wenn der Betreiber von France Travail feststellt, dass die bereitgestellten Informationen unvollständig sind, sendet er eine Anfrage nach zusätzlichen Informationen an den Arbeitgeber, der ab dieser Anfrage 15 Tage Zeit hat, zu antworten. Information des Arbeitnehmers über die Folgen seiner Weigerung Nach Erhalt der vollständigen Informationen informiert der Betreiber von France Travail den Arbeitnehmer über diese Quittung und über die Folgen der Ablehnung eines unbefristeten Arbeitsvertrags für den Anspruch auf Versicherungsentschädigung. Bedenken Sie, dass einem Arbeitssuchenden, der in den vorangegangenen 12 Monaten zweimal ein unbefristetes Arbeitsvertragsangebot zu den oben genannten Bedingungen abgelehnt hat, die Leistung der Arbeitslosenversicherung nur gewährt werden kann, wenn er im selben Zeitraum mit einem unbefristeten Vertrag beschäftigt war (C. Trav., Art. L. 5422-1).
Hinweis: Ähnliche Regelungen sind für den Fall vorgesehen, dass das entleihende Unternehmen dem Arbeitnehmer nach Beendigung eines Einsatzes den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags zur Übernahme desselben oder eines vergleichbaren Arbeitsplatzes ohne Wechsel des Arbeitsortes anbietet. Lediglich der Inhalt der
Informationen von France Travail unterscheidet sich, da das entleihende Unternehmen diesen Betreiber weder über die Gleichwertigkeit der angebotenen Vergütung und Arbeitszeit noch über die Gleichheit der Einstufung der angebotenen Stelle informieren muss.
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