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Therapeutische Teilzeit und Mitarbeit

  • ptruche
  • 14. Nov. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Die therapeutische Teilzeitbeschäftigung oder die therapeutische Teilzeitbeschäftigung ist im Sozialversicherungsgesetzbuch (CSS, Art. L.323-3 und R.323-3) geregelt und ermöglicht einem Arbeitnehmer im Krankheitsurlaub die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Zeitaktivität unter Beibehaltung der Zahlung von Sozialversicherungsgeldern innerhalb bestimmter Dauergrenzen. Aus Sicht des Arbeitsgesetzbuches unterliegt die therapeutische Teilzeitbeschäftigung den für die Teilzeitbeschäftigung geltenden Regeln.

Seit dem 1. Januar 2019, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 2018-1203 über die Finanzierung der Sozialversicherung für das Jahr 2019, kann ein aktiver Arbeitnehmer, dessen Gesundheitszustand geschwächt ist, von einer teilweisen Therapie profitieren, auch wenn dies nicht der Fall ist war zuvor krankgeschrieben.

In einem Urteil vom 20. September 2023 (Nr. 22-12.293) entschied die Sozialkammer des Kassationsgerichts auf der Grundlage des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands, dass die Zeiten der Nichtdiskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands gelten -Arbeitsausfälle, die sich aus der therapeutischen Teilzeit eines Arbeitnehmers ergeben, müssen für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Beteiligungsprämie einer Anwesenheitszeit im Unternehmen gleichgestellt werden.

Dies ist eine neue Lösung im Hinblick auf bestehende Beteiligungstexte, da die aktuellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs vorsehen, dass unabhängig von der Art der Verteilung der Beträge aus der in der Beteiligungsvereinbarung vorgesehenen Sonderverteilungsrücklage nur Arbeitsunterbrechungen aufgrund von a Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten müssen bei der Berechnung der Teilnahmeprämie berücksichtigt werden (C. trav., Art. L.3324-6, 2°).

 
 
 

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