top of page

Neue Kündigungsschutzfristen

  • ptruche
  • 14. Nov. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Zwei neue Fälle des Kündigungsschutzes wurden per Gesetz 2023-567 vom 7. Juli eingeführt. 2023 und das Gesetz 2023-622 vom 19. Juli 2023 . Diese neuen Schutzbestimmungen traten am 9. Juli 2023 bzw. am 21. Juli 2023 in Kraft. Von nun an laut neuem Artikel L. 1225-4-3 des Arbeitsgesetzbuchs ist es nicht mehr möglich, den Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin während der zehn Wochen nach einem ärztlich bescheinigten spontanen Schwangerschaftsabbruch, der zwischen dem 14. und dem 21. erfolgte, zu kündigen Woche Amenorrhoe inklusive. Mit anderen Worten: Eine Arbeitnehmerin, die zwischen der 14. und 21. Woche einer Amenorrhoe eine Fehlgeburt erleidet, profitiert von diesem Schutz für die 10 Wochen nach dem Schwangerschaftsabbruch. Ebenso laut dem neuen Artikel L. 1225-4-4 des Arbeitsgesetzbuchs ist es nicht mehr möglich, den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers während der Elternzeit zu kündigen. Dieser Schutz gilt auch während der Arbeitszeiten, in denen dieser Urlaub aufgeteilt oder in Teilzeit genommen wird. Diese beiden Schutzmaßnahmen entfallen jedoch, wenn der Arbeitgeber ein schweres Fehlverhalten der betroffenen Person oder deren Unfähigkeit, den Vertrag aus einem Grund aufrechtzuerhalten, der nichts mit dem Schutz zu tun hat, rechtfertigt. Darüber hinaus entfällt durch das oben genannte Gesetz vom 7. Juli 2023 die Wartezeit für den Erhalt von IJSS im Falle einer Fehlgeburt, die vor der 22. Woche der Amenorrhoe eingetreten ist.

 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page