Erhöhung des Mindestlohns ab 1. Mai 2023ptruche14. Nov. 20231 Min. LesezeitZum 1. Mai 2023 erhöht sich der Brutto-Mindeststundenlohn von 11,27 € auf 11,52 €.
Eine Verordnung vom 5. Juli 2024 regelt die Bedingungen der vom Arbeitgeber organisierten ärztlichen Untersuchung.
Bezahlter Urlaub und Krankheit: Ab dem 24. April 2024 gilt das Gesetz zur Einhaltung des europäischen Rechts
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