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Bezahlter Urlaub und Krankheitsurlaub: Das Arbeitsgesetz steht im Einklang mit der Verfassung.

  • ptruche
  • 10. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Entscheidung Nr. 2023-1079 QPC vom 8. Februar 2024

 

Mit einer Reihe von Urteilen vom 13. September 2023 hat der Kassationsgerichtshof seine Rechtsprechung an die des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Fragen des bezahlten Urlaubs und der Krankheit angepasst: Nr. 22-17.340, Nr. 22 -17.638, Nr. 22-10.529; Nr. 22-14.043 Mit Beschluss vom 8. Februar 2024 hält der Verfassungsrat die französischen Regelungen für verfassungskonform.


Der Rat betont, dass das französische Recht, das weder dem Gleichheitsgrundsatz noch dem Recht auf Ruhe widerspricht, das Recht auf Gesundheitsschutz (und auch keine anderen in der Verfassung garantierten Rechte oder Freiheiten) nicht außer Acht lässt.


Diese Entscheidung klärt jedoch nicht die vom Kassationsgericht mit seinen Urteilen vom 13. September aufgeworfene Frage. 

Der Gesetzgeber muss sich daher schnell mit der Thematik befassen, denn die damit verbundenen Risiken bleiben bestehen.


 

 
 
 

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