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Berufswahlen in Unternehmen mit 11 bis 20 Mitarbeitern

  • ptruche
  • 14. Nov. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Artikel L. 2314-5 Absatz 5 des französischen Arbeitsgesetzbuchs sieht vor, dass der Arbeitgeber in Unternehmen mit 11 bis 20 Arbeitnehmern Gewerkschaftsorganisationen einlädt, eine Vorwahlvereinbarung auszuhandeln, sofern mindestens ein Arbeitnehmer einen Antrag gestellt hat die Berufswahlen innerhalb von 30 Tagen nach der Information des Personals über die Organisation der Wahlen gemäß Artikel L. 2314-4. Am 8. August 2023 wurde von den französischen Behörden ein neues CERFA mit der neuen Nummer 15248*05 veröffentlicht. Dieses CERFA enthält eine neue Box für Unternehmen mit einer Belegschaft zwischen 11 und 20 Mitarbeitern, in der die Termine der beiden Abstimmungsrunden verschoben werden müssen, wenn ein Mangel festgestellt wird. So ist der Arbeitgeber in Unternehmen mit 11 bis 20 Arbeitnehmern, wenn innerhalb der 30-Tage-Frist keine Bewerbungen eingehen, nicht von der Organisation von Wahlen befreit (er ist lediglich von der Einladung von Gewerkschaftsorganisationen zur Aushandlung der Vorwahlvereinbarung befreit). Darüber hinaus hat sich ab dem 24. Juli 2023 die Postanschrift des CTEP geändert:

CTEPT

SA 92315

62971 ARRAS CEDEX 9


 
 
 

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